Persönlichkeitsrechte der schrägen Sorte

18. Oktober 2008

Ja, wir alle haben unsere ganz persönlichen Persönlichkeitsrechte – sei es, den gekochten Speisen Muttermilch beizufügen, im Kuhkostüm den Verkehr zu regeln oder aber den Eidgenossen das Lachen zu verbieten. Was aber diese Anwältin und Mutter ihrem Kind zugestehen wollte, geht dann doch zu weit: Bei gerade einmal elf Grad Aussentemperatur fuhr die 32-Jährige mit ihrem Fahrrad durch München – ihre splitternackte Tochter in einem Sitz auf dem Gepäckträger. Als sie von Polizeibeamten gestoppt wurde, zeigte sich die Juristin uneinsichtig: Ihre Tochter habe nichts anziehen wollen. Sie habe dies als Ausdruck der Persönlichkeitsrechte des Kindes akzeptiert. Weiter sagte sie, dem Kind sei nicht zu kalt, es sitze ja in ihrem Windschatten (den Beamten zufolge hatte das eineinhalbjährige Mädchen bereits blaue Lippen und zitterte). Das Kind erhielt auf Geheiss der Beamten Kleidung – und die Mutter muss jetzt mit einer Anzeige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen rechnen.


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